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AutorenbildLucas Jung

Immobilien in Eigennutzung: Handwerkerkosten absetzbar


Erfahren Sie, wie Sie als Immobilienbesitzer Handwerkerkosten für Renovierungsprojekte steuerlich absetzen können. Entdecken Sie die Voraussetzungen und Grenzen, um Ihren Steuervorteil optimal zu nutzen und Ihre Immobilie in Top-Zustand zu halten.

Einleitung:

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein wichtiger Lebensschritt. Doch mit dem Erwerb einer Immobilie gehen nicht nur Freude und Selbstverwirklichung einher, sondern auch Verantwortung und finanzielle Aspekte. Eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu reduzieren, ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten. In diesem Blog-Eintrag erfahren Sie, wie Sie als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie von diesem Vorteil profitieren können, jedoch auch, welche Grenzen Sie dabei beachten sollten.

Handwerkerkosten absetzen: Wann ist es möglich?

Handwerkerkosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten an Ihrer selbstgenutzten Immobilie stehen. Dies kann beispielsweise das Streichen der Fassade, die Sanierung des Badezimmers oder die Installation einer neuen Heizungsanlage umfassen. Die Absetzbarkeit gilt sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Einfamilienhäuser.

Die Voraussetzungen:

Damit Sie Handwerkerkosten steuerlich geltend machen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Eigennutzung: Die Immobilie muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Vermietete Objekte fallen nicht in diese Kategorie.

  2. Handwerkerleistungen: Es müssen tatsächliche Handwerkerleistungen in Auftrag gegeben werden. Materialkosten sind nicht absetzbar.

  3. Rechnung und Überweisung: Die Bezahlung der Handwerkerleistungen sollte per Überweisung oder per Scheck erfolgen, um die Kosten nachweisen zu können. Barzahlungen sind in diesem Zusammenhang nicht steuerlich absetzbar.

  4. Rechnungsdetails: Die Rechnung muss eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen, die Arbeitskosten und die Mehrwertsteuer enthalten.

Die Höhe des Steuervorteils:

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten ermöglicht es Ihnen, 20 Prozent der Lohnkosten und Maschinenkosten von der Einkommensteuer abzuziehen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr pro Haushalt. Für Handwerkerkosten über 6.000 Euro ergibt sich somit der maximale Steuervorteil. Dieser Betrag kann sich für Sie als Immobilieneigentümer durchaus lohnen, denn er mindert Ihre steuerliche Belastung.

Grenzen beachten:

Obwohl die Möglichkeit, Handwerkerkosten steuerlich abzusetzen, verlockend ist, gibt es auch hier Grenzen zu beachten:

  1. Vermietung und Selbstnutzung: Falls Sie Teile Ihrer Immobilie vermieten und andere Teile selbst nutzen, müssen Sie die Kosten entsprechend aufteilen. Nur die Kosten, die auf die selbstgenutzten Bereiche entfallen, sind steuerlich absetzbar.

  2. Selbst durchgeführte Arbeiten: Wenn Sie Handwerksarbeiten in Eigenregie durchführen, können diese nicht abgesetzt werden. Nur tatsächlich bezahlte Handwerkerleistungen sind steuerlich relevant.

  3. Barzahlungen: Wie bereits erwähnt, sind Barzahlungen nicht steuerlich absetzbar. Sorgen Sie also für einen digitalen Zahlungsnachweis.

Fazit:

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten ist eine attraktive Möglichkeit, die finanzielle Belastung beim Erwerb und der Instandhaltung einer selbstgenutzten Immobilie zu reduzieren. Es lohnt sich, die genannten Voraussetzungen und Grenzen zu beachten, um den vollen Steuervorteil zu nutzen. Ein sorgfältiger Umgang mit den Rechnungen und Zahlungsnachweisen ist entscheidend. Wer die Regeln einhält, kann sich über eine spürbare Entlastung bei den Steuern freuen und seine Immobilie in bestem Zustand halten.

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